Fachbereich Rechtswissenschaften

Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR)


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Substantivitis (Beitrag 4, Juli 2016)

„Die Pflicht zur Prüfung der Eignung interessierter Unternehmen besteht [….] auch für Gemeinden bei der Vergabe energierechtlicher Wegenutzungsrechte.“ (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2014 — VI-2 Kart 3/13 (V), juris, Rn. 60)

Diese Formulierung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist ein Beispiel für einen Stilfehler, der auch „Substantivitis“ (Schimmel, Juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig formulieren, 3. Aufl. 2015, S. 133) heißt. Die Häufung der Hauptwörter macht den Text abstrakter als nötig und erschwert so das Verständnis. Sie tun Ihrem Leser einen Gefallen, wenn Sie stattdessen Verben verwenden. Das macht den Text lebendiger, anschaulicher und konkreter. Das Oberlandesgericht hätte auch wie folgt formulieren können:

„Auch Gemeinden, die energierechtliche Wegenutzungsrechte vergeben, sind verpflichtet zu prüfen, ob interessierte Unternehmen geeignet sind.“

Mehr zum Thema finden Sie bei Hartmann/Welzel, Sprache und Stil (Leseprobe), in: Hartmann (Hrsg.), Hausarbeit im Staatsrecht. Musterlösungen und Gestaltungsrichtlinien für das Grundstudium, 4. Aufl. 2020, S. 20 (22 f.).

Tobias Welzel